Supervision und Organisationsberatung unterstützt hauptberuflich und ehrenamtliche in der Erzdiözese Freiburg tätige Personen und deren Organisationen. Zentraler Fokus der Beratung ist der Mensch im Kontext seiner Arbeit.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Jede kirchliche Mitarbeiterin, jeder kirchliche Mitarbeiter und jede kirchliche Organisation in der Erzdiözese ist frei, sich Beraterinnen und Berater zu suchen. Beratungen während der Arbeitszeit bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigung garantiert Versicherungsschutz bei einem Schadensfall. Anträge pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Institut für Pastorale Bildung geprüft und durch das Erzb. Ordinariat genehmigt. Bei nichtpastoralen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genehmigen die jeweiligen Dienstvorgesetzten bzw. die vorgesetzte Behörde.
Supervisorinnen und Supervisoren, Organisationsberaterinnen und Organisationsberater der diözesanen AG Supervision, Coaching und Organisationsberatung präsentieren sich mit ihren Kontaktdaten hier. Vermittlungen können auch über das Referat Supervision, Coaching und Organisationsberatung im Institut für Pastorale Bildung erbeten werden.
Supervisorinnen und Supervisoren, Organisationsberaterinnen und Organisationsberater der diözesanen AG Supervision, Coaching und Organisationsberatung präsentieren sich mit ihren Kontaktdaten hier. Vermittlungen können auch über das Referat Supervision, Coaching und Organisationsberatung im Institut für Pastorale Bildung erbeten werden.
Eine Supervision mit einer/einem externen Supervisor*in empfiehlt sich,
a) wenn der/die Supervisand*in eine zentrale diözesane Aufgabe hat und über diese strukturell mit den Mitgliedern der DiAG verbunden ist (z. B. Personalabteilung im Ordinariat, Rechtsabteilung, …).
b) wenn eine/ein Supervisor*in oder ein*e Organisationsberater*in trotz Bemühen nicht gefunden werden kann.
Das hängt stark von den Zielen der*des Supervisand*in ab. Eine Problemstellung kann schon nach drei Sitzungen gut beraten sein. Das Hineinwachsen in eine neue Aufgabe (z. B. Leitung einer Seelsorgeeinheit) kann mit 15 – 20 Sitzungen begleitet werden.
Die Länge des Supervisionsprozesses wird zwischen der Supervisandin, dem Supervisanden und der*dem Supervisor*in, vereinbart bzw. im Rahmen einer Vereinbarung über Zusammenarbeit geregelt.
In der Regel sollte eine Begleitung nicht länger als zwei Jahre dauern.
Eine Sicherheit gibt es nicht, da die Berufsbezeichnung Supervisor kein geschützter Begriff ist. Die Supervisorinnen und Supervisoren der diözesanen AG müssen als Aufnahmebedingung eine Qualifikation nachweisen, die den Anforderungen der DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision http://www.dgsv.de) entspricht.
z. B. Homepage der DGSv: http://www.dgsv.de
Supervisionen, bei pastoralen Berufen, die in der Arbeitszeit stattfinden sollen, bedürfen der Genehmigung durch das Institut für Pastorale Bildung / Erzbischöfliche Ordinariat, bei allen anderen Mitarbeitenden bedarf es der Genehmigung durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten (siehe 2. FAQ-Frage). In der Regel nimmt die*der Interessent*in direkt mit einer*einem Supervisor*in Kontakt auf. Beide vereinbaren ein erstes Treffen, bei dem die detaillierten Bedingungen für eine Zusammenarbeit besprochen werden (Ziele, Finanzen, Organisation, …).
Seit 25 Jahren werden in der Diözese Mitarbeitende zu Supervisorinnen, Supervisoren und Organisationsberaterinnen und Organisationsberatern ausgebildet. Die Ausbildung ist von der Deutschen Gesellschaft für Supervision zertifiziert.
Wer an einem Masterstudiengang Supervision Interesse hat, kann weitere Informationen bei der Evangelischen Hochschule in Freiburg erhalten. Wer an einer Coachingausbildung interessiert ist, wird auf das Institut BTS in Mannheim verwiesen. Eine Organisationsberaterausbildung bietet das Rottenburger Institut für Fort- und Weiterbildung an.
Es gibt einen großen Fortbildungskatalog für Supervisorinnen und Supervisoren. Orientieren kann man sich z. B. auf der Seite der DGSv oder in einschlägigen Publikationen. Das IPB bietet ebenso Fortbildungen für Mitglieder der diözesanen AG an.
Eine Mitgliedschaft in der DGSv bietet den Vorteil, den aktuellen Diskussionsstand zum Thema Supervision in Deutschland aktiv mitverfolgen zu können. Außerdem erhält man Tipps für Fortbildungen und Literatur.
Alle Supervisorinnen und Supervisioren, alle Organisationsberaterinnen und Organisationsberater haben eine Beauftragung durch die Erzdiözese Freiburg.
- Die DiAG-Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erzdiözese und haben einen Stellenanteil von 10 Prozent für Beratung.
- Zur DiAG SCO gehören auch freiberuflich tätige Personen, die gegen Honorar arbeiten.



