Richtlinien für Pastorales Personal

Auszug aus dem Amtsblatt 16 aus 2002 Nr. 346 Richtlinien zur Regelung der Fort- und Weiterbildung, Zusatzausbildung, Praxisberatung und Exerzietien für pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
 
Abschnitt VI: Pastorale Praxisberatung (= Supervision und Coaching)
 
§ 18
(1) Pastorale Praxisberatung soll pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen helfen, ihre seelsorglichen Aufgaben mit ihren vielfältigen Anforderungen, insbesondere bei arbeitsfeldbezogenen oder personellen Veränderungen, besser zu erkennen und wahrzunehmen. Sie dient der besseren Qualifizierung für die berufliche Aufgabe und leistet einen Betitrag zur Lösung von pastoralen Problemen.
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§ 21
(1) Die Teilnahme an einer pastoralen Praxisberatung bedarf der Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats, wenn sie innerhalb der Arbeitszeit erfolgt oder für sie ein Zuschuss gewährt wird.
 
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Die Mitglieder der diözesanen Arbeitsgemeinschaft Supervision, Coaching und Organisationsberatung präsentieren sich nach Regionen sortiert unter Supervision, Coaching oder Organisationsberatung.
 
Der Interessent oder die Interessentin an einer Supervision nimmt über die angegebenen Kontaktdaten Kontakt mit der Supervisorin, dem Supervisor auf und vereinbart ein Erstgespräch.
Benötigt die Interessentin / der Interessent an der Supervision Beratung bzgl. der Auswahl einer Supervisorin oder eines Supervisors, dann nimmt sie / er Kontakt mit dem Referat Supervision, Coaching und Organisationsberatung auf.
 
Wird nach dem Erstgespräch eine Vereinbarung über weitere Treffen getroffen, beantragt die Interessentin / der Interessent an der Supervision die Genehmigung beim Referat Supervision, Coaching und Organisationsberatung. (Anträge siehe Download)
 
Nach der Genehmigung kann die Supervision starten.

Ausnahme:
Ist es aus verschiedenen Gründen notwendig, Supervision oder Coaching mit einer Supervisorin / einem Supervisor außerhalb der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft durchzuführen, bedarf dies der Absprache und Genehmigung des Referats Supervision, Coaching und Organisationsberatung.
Evtl. Zuschüsse dazu müssen gesondert begründet werden.
 
 
 

Richtlinien Religionslehrer*innen

 

Richtlinien Kirchliche Mitarbeiter*innen/Nichtpastorales Personal

 

Supervision und Coaching für ehrenamtliche Engagierte