Präambel
Die Beratungsformate Supervision, Coaching und Organisationsberatung sind in der Erzdiözese Freiburg durch die folgende Ordnung geregelt und durch den Erzbischof in Kraft gesetzt.[1]
Die Ordnung für Supervision, Coaching und Organisationsberatung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft Supervision, Coaching und Organisationsberatung (DiAG SCO) ist aus Überzeugung von der gesamten DiAG SCO formuliert worden. Die Mitglieder der DiAG SCO stimmen überein, dass Supervision, Coaching und Organisationsberatung stets an die fachspezifisch kollegiale Reflexion des eigenen supervisorischen bzw. beraterischen Handelns gebunden ist. Die Supervisor*innen, Coaches sowie die Organisationsberater*innen stehen als Personen im Mittelpunkt der beraterischen Qualitätsentwicklung samt ihrer Persönlichkeit und fachlichen Kompetenz. Dies zeigt sich darin, dass sich die Mitglieder der DiAG SCO verantwortlich an den Vorgaben der Qualitätssicherung orientieren. Sie verpflichten sich mit dieser Ordnung, die Grundhaltung ihres supervisorischen Handelns zu fördern und die Ethischen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv) einzuhalten.[2]
1. Ziele und Aufgaben der DiAG SCO
1.1. Qualitätsentwicklung und Fortschreibung der Ordnung für die Mitglieder der DiAG SCO in Abstimmung mit den verantwortlichen diözesanen Ansprechpersonen.
1.2. Vertretung der strukturellen und inhaltlichen Interessen der Mitglieder der DiAG SCO gegenüber der Diözesanleitung.
1.3. Förderung von gemeinsamen Zielvorstellungen im Rahmen der beraterischen Arbeit.
1.4. Mitarbeit bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Supervision, Coaching und Organisationsberatung.
1.5. Förderung des kollegial fachlichen Austausches sowie Mitwirkung bei der Themenfindung für fachspezifische Fortbildungen.
2. Mitgliedschaft
2.1. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist ein aktives oder ehemaliges Dienstverhältnis im Rahmen der Erzdiözese Freiburg. Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft und geregelt.
Personen, welche die diözesaneigene Qualifizierung für Supervision, Coaching und Organisationsberatung absolviert und die Beauftragung durch den Erzbischof erhalten haben, sind Mitglieder der DiAG SOC.
Personen, welche die diözesaneigene Qualifizierung für Supervision, Coaching und Organisationsberatung absolviert und die Beauftragung durch den Erzbischof erhalten haben, sind Mitglieder der DiAG SOC.
Als Äquivalent gilt eine nach den Richtlinien der DGSv zertifizierte Qualifizierung für Supervision oder eines anderen anerkannten Fachverbands. Des Weiteren können Mitarbeiter*innen der Erzdiözese Freiburg die Mitgliedschaft beantragen, wenn eine von der Erzdiözese Freiburg anerkannte Qualifizierung in Organisationsberatung oder Coaching erfolgreich absolviert wurde. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen geschieht durch die Leitung des Referats für Supervision, Coaching und Organisationsberatung im Institut für Pastorale Bildung (IPB). Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der DiAG SCO.
2.2. Die Referatsleitung, die die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitglieder der DiAG SCO hat, informiert die Mitgliedervertretung über eine Mitgliedschaft. Ein Veto kann nach Bekanntgabe binnen 14 Tage eingelegt werden.
2.3. Nach Prüfung der Vorgaben für den Berichtszeitraum entscheidet die Referatsleitung über die Verlängerung der Mitgliedschaft um weitere 3 Jahre. Daraufhin wird der Antrag auf Verlängerung der Beauftragung beim Erzbischof gestellt und die personalführende Stelle in Kenntnis gesetzt.
2.4. Mitglieder der DiAG SCO, die Mitarbeiter*innen der Erzdiözese Freiburg sind, erhalten für Supervision, Coaching und Organisationsberatung im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung ein Deputat von bis zu 10%. Die Vergütung für die erbrachte Beratungsleistung erfolgt über das Gehalt. Darüber hinaus kann für Teilzeitangestellte und Lehrer*innen ein Beratungsplus mit der personalführenden Stelle vereinbart werden.
2.5. Mitglieder der DiAG SCO ohne Dienstverhältnis mit der Erzdiözese Freiburg arbeiten auf Honorarbasis. Die vertraglichen Regelungen und Höhe des Honorars werden mit dem Ratsuchenden bzw. der entsprechenden Dienststelle vereinbart.
3.1. Die Mitglieder der DiAG SCO sind als Supervisor*innen, Coaches und Organisationsberater*innen mit zertifizierter Ausbildung tätig.
3.2. Die Mitglieder der DiAG SCO treffen sich regelmäßig in Gruppen zu Kontrollsupervisionen. Die Kontrollsupervisionen dienen der Qualität der Beratung. Die Gruppen treffen sich kollegial (Intervision) oder mit einem/einer externen Supervisor*in. Die Gruppen bestehen ca. aus vier bis max. acht Teilnehmer*innen. Die Gruppen treffen sich im Umfang von mind. 18 Zeitstunden pro Jahr und führen jeweils nach zwei Jahren eine Selbstevaluation durch. Ausnahmen werden im Einzelnen mit der Referatsleitung geregelt.
3.3. Die Mitglieder der DiAG SCO verpflichten sich, im Berichtszeitraum von drei Jahren an zwei Fortbildungen aus dem Themenbereich Supervision, Coaching und Organisationsberatung teilzunehmen; eine davon sollte mehrtägig sein. Die Bestimmungen für Fortbildungen sind in der Regelung der Fortbildung für die Mitglieder der DiAG SCO festgelegt.[3]
3.4. Die Mitglieder der DiAG SCO nehmen an den Jahreskonferenzen der DiAG SCO teil, mindestens einmal im Berichtszeitraum von drei Jahren. Eine Verhinderung muss dem Sekretariat mitgeteilt werden.
3.5. Die Mitglieder der DiAG SCO verpflichten sich, mindestens drei interne Beratungsprozesse im Berichtszeitraum durchzuführen. Ein Prozess beinhaltet: Gestaltung des Erstkontaktes, Erstellen eines Kontraktes, Durchführung eines Beratungsprozesses mit abschließender Evaluierung.
3.6. Die Mitglieder der DiAG SCO erstellen im Turnus von drei Jahren einen Bericht über ihre Beratungstätigkeit und bestätigen durch ihre Unterschrift, die in der Ordnung benannten Anforderungen zur Qualitätssicherung eingehalten zu haben. Dieser Bericht ist Voraussetzung für die Wiederbeauftragung zur Mitarbeit in der DiAG SCO.
3.7. Wenn ein Mitglied die Beratungstätigkeit für mehr als zwei Jahre ruhen lässt, ist eine Wiederaufnahme nach Absprache mit der Referatsleitung unter Einbindung bzw. Rücksprache mit der Mitgliedervertretung möglich. Zur Wiederaufnahme gehört eine fachspezifische Fort- oder Weiterbildung, die mit der Referatsleitung schriftlich vereinbart wird.
3.8. Ombudsstelle: Die Ombudsstelle gehört zur Qualitätssicherung. Sie steht Klient*innen der DiAG SCO, den Mitgliedern der DiAG SCO sowie den Supervisor*innen der Kontrollsupervisionsgruppen kostenlos zur Verfügung. Der Hinweis auf die Ombudsstelle ist Bestandteil im Beratungskontrakt.[4]
3.9. Grenzachtender Umgang: Die Mitglieder der DiAG SCO unterzeichnen die Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex mit dem geltenden Institutionellen Schutzkonzept des IPB gemäß der geltenden Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg.[5]
4. Arbeitsformen und Strukturen
4.1. Jahreskonferenz
Die DiAG SCO trifft sich mindestens einmal im Jahr zur Konferenz. In der Konferenz werden Fragen zur Qualitätsentwicklung und Weiterentwicklung der Ordnung erörtert, beraten, entschieden und fachspezifische Erfahrungen ausgetauscht. Die Referatsleitung informiert die zuständigen diözesanen Ansprechpersonen im Erzbischöflichen Ordinariat über Entscheidungen und Ergebnisse der Konferenz.
4.2. Mitgliedervertretung (MV)
4.2.1 Wahl der MV
Die Wahl der MV findet auf der Konferenz statt, die sowohl in Präsenz als auch digital durchgeführt werden kann. Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn 50 % der Mitglieder der DiAG SCO anwesend sind. Die Wahl ist geheim. Die Wahl kann als Präsenzwahl oder digital durchgeführt werden. Bei der Wahl ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der verschiedenen Berufsgruppen zu achten (pastorale Mitarbeiter*innen, Religionslehrer*innen, Freiberufliche und andere).
Gewählt werden drei bis vier Vertreter*innen. Die Anzahl der Vertreter*innen wird durch die Konferenz mit einfacher Mehrheit bestimmt. Jede Vertreter*in wird einzeln gewählt. Gewählt sind jene mit den meisten Stimmen, mindestens aber mit den Stimmen von Zweidrittel der Anwesenden.
Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und endet mit der Wahl der neuen MV. Die Amtszeit der MV dauert zwei Jahre. Mitglieder der MV können maximal zweimal wiedergewählt werden. Die Amtszeit einzelner Mitglieder kann durch Votum der DiAG SCO mit einer Zweidrittelmehrheit einmalig um ein Jahr verlängert werden.
4.2.2 Zeit und Vergütung für die Arbeit in der MV
Die Arbeit in der MV wird mit einer Wochenarbeitsstunde berechnet und über das Dienstgehalt vergütet.
Der zeitliche Aufwand für die Mitarbeit in der MV ist von Seiten der Referatsleitung mit der jeweiligen Personalabteilung abzustimmen. Mitglieder der DiAG SCO, die auf Honorarbasis arbeiten, erhalten für die Mitarbeit in der MV eine Vergütung.
Anpassungen werden in Abstimmung mit der Referatsleitung und der verantwortlichen Stelle besprochen und entschieden.
4.2.3 Aufgaben und Arbeitsweisen der MV
Arbeitstreffen und Arbeitsweise werden gemeinsam mit der Referatsleitung festgelegt. Die Treffen werden protokolliert. Die MV trifft sich einmal im Jahr mit der Referatsleitung zu einer Tagesklausur.
Ein gemeinsames Gespräch mit der Referatsleitung, dem Direktor des IPBs und der diözesanen Ansprechperson ist nach Bedarf und Möglichkeit einmal im Jahr anzustreben.
Die MV informiert die DiAG SCO zweimal im Jahr über Themen und Inhalte ihrer Arbeit.
Verabschiedet auf der Jahreskonferenz der DiAG SCO in Rastatt, 31.01.24
(Diese Fassung löst die Fassung vom 10. Juni 2015 ab)
(Diese Fassung löst die Fassung vom 10. Juni 2015 ab)
[1] Rahmenordnung Anlage 7aa) AVO; Ordnung für kirchl. Beschäftigte Anlage 7c) aa) AVO; Ordnung für Lehrkräfte Anlage 7c) bb) AVO
[2] www.dgsv.de
[3] siehe www.supervision.ebfr.de (interner Bereich)
[4] https://supervision.ebfr.de/ombudsstelle
[5] Siehe www.ebfr.de Materialien und weiterführende Links



