Ombudsstelle für Beratungen im Rahmen der diözesanen Arbeitsgemeinschaft Supervision, Coaching und Organisationsberatung
 
Die Ombudsstelle ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und wird
• Klientinnen und Klienten der Arbeitsgemeinschaft,
• Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft,
• Supervisorinnen und Supervisoren der Kontrollsupervisionsgruppen
kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Ombudsstelle ist anrufbar z. B.
• wenn sich eine Klientin/ein Klient oder ein Klientensystem durch die Beratung geschädigt fühlt
• wenn es zum Abbruch einer Beratung ohne Abschlussgespräch kommt
• wenn sowohl die/der Beraterin/Berater also auch die*die Klient*in bzw. das Klientensystem gemeinsam beschließen, die Ombudsstelle anzurufen
• wenn die Einhaltung ethischer Standards infrage gestellt wird (Verschwiegenheit, angemessener Umgang mit Nähe und Distanz, …)
 
Die Ombudsleute verfügen über langjährige Berufserfahrung als Supervisorinnen / Supervisoren und sind keine Mitglieder der diözesanen Arbeitsgemeinschaft und keine Mitarbeiter*innen der Erzdiözese Freiburg.
Sie sind Ansprechperson für Klientinnen / Klienten, die eine Beschwerde vorzubringen haben im Zusammenhang mit einer Beratung, die eine Supervisorin/ein Supervisor oder mehrere Supervisorinnen bzw. Supervisoren der diözesanen Arbeitsgemeinschaft Supervision, Coaching und Organisationsberatung im Kontext der Erzdiözese durchführt bzw. durchführen oder durchgeführt hat bzw. haben.
Die Ombudsleute sind ebenfalls Ansprechpersonen für Beschwerden im Kontext der Kontrollsupervisionen.

Zum Verfahren:
Der Kontakt zu den Ombudsleuten wird von der Beschwerdeführerin/dem Beschwerdeführer schriftlich aufgenommen, d. h., die Situation wird geschildert und das damit verbundene Anliegen formuliert. Die Ombudsleute nehmen die Beschwerde auf und gehen dann ihrerseits – zuerst schriftlich – in Kontakt mit der/dem Beschwerdeführerin/Beschwerdeführer und dem Mitglied. Es gibt verschiedene Schritte, die zu einer Klärung bzw. Schlichtung führen können:
• ein telefonisches Gespräch zwischen Beschwerdeführerin/Beschwerdeführer und Ombudsfrau oder Ombudsmann.
• ein persönliches Gespräch zwischen Beschwerdeführerin/Beschwerdeführer und Ombudsfrau oder Ombudsmann.
Ebenso geben die Ombudsleute dem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch die Möglichkeit, sich zur Beschwerde zu äußern.
Beide Konfliktparteien (Klientin/Klient und Supervisorin/Supervisor) werden zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen.
Jeder Schritt hat für sich gesehen zum Ziel, eine für beide Konfliktparteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Ombudsleute haben ausschließlich beratende und vermittelnde Funktion. Sie können Empfehlungen aussprechen, haben jedoch keine Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Ombudsleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt und verbleiben bei den Ombudsleuten. 
  

Ombudsleute

Prof. Dr. Ulrich Siegrist

Fuchsbau 18, 76228 Karlsruhe
 
Professor für Kommunikation und Beratung an der Katholischen Hochschule Freiburg, freiberuflich tätig als Supervisor, Coach, Trainer
 
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Supervisor (DGSv/GWG)
Coach (dvct)
Arbeits- und Organisationspsychologe (Master of Organizational Psychology)
 
Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft für Supervision (DGSv)
Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GWG)
Deutscher Verband für Coaching und Training (dvct)
 
 
 
  

Ombudsleute

Monika Hornung

 
freiberuflich tätig als Supervisorin, Coach, Trainerin, Lehrbeauftragte, Lehrsupervisorin
Diplom Sozialpädagogin BA
Supervisorin M.A.
 
Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft für Supervision (DGSv)
Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GWG)